Börsenreglement
Vorschriften an Niederbipper-Reptilienbörsen
Zur Durchführung von Börsen sind Bewilligungen des jeweiligen kantonalen Veterinäramtes nötig, die an spezielle Bedingungen geknüpft werden. Abgesehen davon darf uns der Tierschutz alles andere als gleichgültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Börsen eine Art Visitenkarte von uns Terrarienliebhabern sind. Wir sind Ihnen daher für ansprechende Präsentationen der Tiere und gute Beratung der interessierten Besucher dankbar.
1. Behälter
Tiere nur in geeignetem Behälter ausstellen (Grösse, ausbruchsicher etc.).
Die Behälter müssen sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.
Die Behälter müssen beschriftet sein mit:
- Name des Tieres
- Name des Aussteller/Verkäufer
- Alter des Tieres
- Nachzucht oder Wildfang
- Gifttiere sind speziell zu kennzeichnen! (Kleber an der Kasse erhältlich)
2. Gifttiere
Gifttiere dürfen nicht aus ihren Behälter genommen werden.
3. Gifttierhalter
Jeder Gifttierhalter ist für Bewilligungen/Versicherungen selber verantwortlich.
Amazonas lehnt bei Unfällen jegliche Haftung ab.
4. Kranke Tiere
Tiere mit Krankheiten, oder Tiere mit Parasitenbefall, dürfen nicht ausgestellt/verkauft werden.
5. Qualzuchten
Schuppenlose Reptilien wie z.B. Scaleless Snakes oder Silkback Bartagamen dürfen nicht ausgestellt/verkauft werden.
6. Rauchen
Das Rauchen ist im Saal verboten.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Regeln.
D. Schaub