Börsenreglement

Vorschriften an Niederbipper-Reptilienbörsen

Zur Durchführung von Börsen sind Bewilligungen des jeweiligen kantonalen Veterinäramtes nötig, die an spezielle Bedingungen geknüpft werden. Abgesehen davon darf uns der Tierschutz alles andere als gleichgültig sein. Bitte beachten Sie auch, dass Börsen eine Art Visitenkarte von uns Terrarienliebhabern sind. Wir sind Ihnen daher für ansprechende Präsentationen der Tiere und gute Beratung der interessierten Besucher dankbar.

1. Behälter

Tiere nur in geeignetem Behälter ausstellen (Grösse, ausbruchsicher etc.).
Die Behälter müssen sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.

Die Behälter müssen beschriftet sein mit:

  • Name des Tieres
  • Name des Aussteller/Verkäufer
  • Alter des Tieres
  • Nachzucht oder Wildfang
  • Gifttiere sind speziell zu kennzeichnen! (Kleber an der Kasse erhältlich)

2. Gifttiere

Gifttiere dürfen nicht aus ihren Behälter genommen werden.

3. Gifttierhalter

Jeder Gifttierhalter ist für Bewilligungen/Versicherungen selber verantwortlich.
Amazonas lehnt bei Unfällen jegliche Haftung ab.

4. Kranke Tiere

Tiere mit Krankheiten, oder Tiere mit Parasitenbefall, dürfen nicht ausgestellt/verkauft werden.

5. Qualzuchten

Schuppenlose Reptilien wie z.B. Scaleless Snakes oder Silkback Bartagamen dürfen nicht ausgestellt/verkauft werden.

6. Rauchen

Das Rauchen ist im Saal verboten.

 

Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Regeln.

D. Schaub